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2008 Securiton neu mit Gesamtarbeitsvertrag

 

Die Securiton AG ist per 1. April 2008 dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) des Arbeitgeberverbands der Schweizer Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (Swissmem) beigetreten. Für das Unternehmen und seine Mitarbeitenden hat dies einige arbeitsrechtliche Änderungen zur Folge. So ist Securiton bei öffentlichen Ausschreibungen wettbewerbsfähiger, die Mitarbeitenden erhalten ihrerseits mit der Personalkommission ein Mitspracherecht in betrieblichen Angelegenheiten.

In unseren Breitengraden verbringen Menschen einen grossen Teil ihres Lebens im Beruf. Früher bestimmte der Arbeitgeber, wo es langging, im letzten Jahrhundert erhielten die Arbeitnehmenden jedoch immer mehr Rechte, und heute ist es unerlässlich, dass das Verhältnis klar geregelt ist, mit Rechten und Pflichten für beide Seiten. Grundlegende Bestimmungen sind in Gesetzen festgehalten, zusätzliche branchenspezifische Aspekte werden heute zusätzlich in Gesamtarbeitsverträgen geregelt. Für die Securiton AG lag es auf der Hand, dass man als fortschrittlicher Arbeitgeber eine solche Vereinbarung eingehen wollte.

Wirtschaftliche Aspekte

Im Februar 2007 wurde eine Projektgruppe mit der Suche nach einer geeigneten Lösung beauftragt. Umfangreiche Analysen ergaben, dass ein Beitritt zum Branchenverband Swissmem die gewünschten Ziele am besten erfüllen könne. Denn neben den arbeitsrechtlichen Seiten eines GAV spielten auch wirtschaftliche Fragen eine wichtige Rolle. Bei Submissionen von Bund, Kantonen oder Gemeinden muss vermehrt der Nachweis angetreten werden, welchem GAV die Errichterfirma angehört. Um in diesem Wettbewerb bessere Karten zu haben, ist ein Beitritt zum GAV nur konsequent. Ausserdem zieht das Freizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union nach sich, dass in der Schweiz die Einhaltung von flankierenden Massnahmen (Arbeitszeit, Mindestlöhne usw.) künftig kontrolliert wird. Die Zugehörigkeit zu einem GAV macht diese Kontrollen einfacher und effizienter. Securiton möchte zudem beim Branchenverband Swissmem eine aktive Rolle spielen und im Rahmen einer aktiven Mitarbeit auch Networking-Nutzen daraus ziehen.

Die Sozialpartner am Gesamtarbeitsvertrag in der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie sind einerseits der Arbeitgeberverband der Schweizer Maschinenindustrie (ASM) sowie anderseits folgende Arbeitnehmerverbände: Angestellte Schweiz, Unia, Syna, SKO (Kadermitarbeiter) und KV Schweiz. 600 Unternehmen mit 113 000 Mitarbeitenden unterstehen diesem GAV. Der Swissmem-GAV gilt jeweils für eine Periode von fünf Jahren. Der aktuelle GAV dauert bis Ende 2010.

Änderungen für Mitarbeitende

Der GAV gilt für alle Voll- und Teilzeitbeschäftigten der Securiton. Ausgenommen sind Lernende, temporär Angestellte, Aushilfen (bis 3 Monate) und Praktikantinnen und Praktikanten, wobei auch bei ihnen die Bestimmungen des GAV sinngemäss angewendet werden. Die Vereinbarung setzt klare und sinnvolle Rahmenbedingungen in mehreren Bereichen. Eine entscheidende Neuheit für Securiton ist das Mitspracherecht der Mitarbeitenden. Deren Anliegen werden neu durch eine Arbeitnehmervertretung, die so genannte Personalkommission (siehe Kasten) eingebracht. Neu ist auch die Einführung der Jahresarbeitszeit. Pro Arbeitstag werden 8 Stunden angerechnet, die Jahresarbeitszeit beträgt 2080 Stunden. Jede Organisationseinheit regelt die für sie erforderlichen Arbeitszeiten, um den Bedürfnissen der Firma sowie der internen und externen Kunden gerecht zu werden. Als Mehrstunden gelten bis zu 5 Stunden über den erforderlichen 40 Wochenstunden. Alles, was darüber liegt, gilt als Überzeit und darf pro Jahr 170 Stunden nicht überschreiten. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 45 Stunden darf nur ausnahmsweise überschritten werden. Im Bereich der Zuschläge erleben die Securiton-Mitarbeitenden ebenfalls eine spürbare Veränderung. Sie betragen nun 50% bzw. 25%. Die Beitragssätze sind damit teilweise über den GAV-Vorgaben, wie beispielsweise auch die Zuschlagszahlung bereits ab 20 Uhr und nicht erst ab 23 Uhr.

Die neue Ferienregelung stellt eine deutliche Verbesserung zum bisherigen Arbeitsvertrag dar. Waren früher die Dienstjahre für die Ferienregelung entscheidend, ist es neu das Altersjahr des Mitarbeitenden. So erhalten Mitarbeitende nach dem zurückgelegten 20. Altersjahr 25 Tage Ferien, nach dem zurückgelegten 40. Altersjahr 27 Ferientage und nach dem 50. Altersjahr 30 Ferientage. Die Kinderzulagen betragen einheitlich 200 Franken, sofern nicht vom Kanton höher festgelegt. Und zu guter Letzt noch eine Neuerung für werdende Mütter: Arbeitnehmerinnen haben nach 10-monatiger Dienstdauer Anspruch auf einen besonderen Mutterschaftsurlaub bei vollem Lohn. Dieser Mutterschaftsurlaub beträgt 16 Wochen.

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