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1982 Schweizweit erster Einsatz für ein Rauchabzugssystem

 

Schutz von Kulturgut: Das Schloss Landshut, zwischen Burgdorf und Solothurn, ist das einzige Wasserschloss im Kanton Bern. Seine Ursprünge gehen auf das 12. Jahrhundert zurück. Im Auftrag des Kantons konnte die Securiton technische Sicherheitseinrichtungen liefern: Wertschutzanlage und Brandmeldeanlage.

Herzog Berchthold V. von Zähringen, der im 12. Jahrhundert das Schloss Burgdorf zeitweise als Residenz benützte, liess zu dessen Schutz rundherum mehrere Burgen erstellen. An der Stelle eines solchen Wehrbauwerkes steht das heutige Schloss Landshut. Es wurde im 17. Jahrhundert erbaut und im 18. und 19. Jahrhundert mehrmals erweitert. Rudolf von Tavel umschreibt es im «Stärn von Buebebärg»: «wie ds Schlussbild vo mene-ertroumete Märli». Landshut wurde nach den Bedürfnissen eines damaligen Amtssitzes erbaut. Es enthielt also einerseits Räume für die Verwaltung, war aber auch Wohnsitz des Landvogtes.

Von 1958 bis 1970 wurde das heute öffentlich zugängliche Schloss restauriert. Neben den Wohnräumen aus dem 17. Jahrhundert enthält es auch das schweizerische Museum für Jagd- und Wildschutz mit der berühmtem Jagdwaffensammlung von René La Roche. Im Weiteren ist im Schlossgut eine Sammlung von alten landwirtschaftlichen Geräten ausgestellt.

Im Auftrag des Kantons Bern, des heutigen Eigentümers von Landshut, konnte die Securiton technische Sicherheitseinrichtungen liefern. Die Sammlung La Roche ist mit einer ausgeklügelten Wertschutzanlage gesichert. Seit kurzem wacht auch eine Securiton-Brandmeldeanlage über das historisch wertvolle Gebäude. Dabei musste darauf geachtet werden, dass die schönen alten Decken in ihrer Erscheinung nicht durch stilfremde Elemente gestört werden. Securiton konnte mit dem Brandmeldesystem RAS 51 Rauchabzugsystem die richtige Lösung anbieten. In den zu schützenden Räumen kann damit eine praktisch unsichtbare Brandmeldeanlage gebaut werden, die jedoch trotzdem den Ansprüchen nach raschem und zuverlässigem Ansprechen im Brandfall bei gleichzeitiger Fehlalarmfreiheit entspricht.

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